- Genossenschaftswald
- Genossenschaftswald,ein Wald im Einzel-, Bruchteils- oder Gesamthandseigentum mehrerer Privatpersonen, die zum Zwecke gemeinsamer und planmäßiger Bewirtschaftung ihrer Waldflächen eine Waldgenossenschaft bilden. Obwohl Genossenschaftswald in der Regel die Form einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft hat, wird er vorwiegend dem Privatwald zugerechnet.In der Regel werden Eigentumsgenossenschaften, volle Wirtschaftsgenossenschaften und eingeschränkte Wirtschaftsgenossenschaften unterschieden. Genossenschaftswälder alten Rechts (Gemeinschaftswälder) stammen vorwiegend aus der Zeit der alten Dorfgemeinschaften oder wurden zu Anfang des 19. Jahrhunderts. durch Ablösung alter Forstnutzungsrechte gebildet (Interessentenwald). Genossenschaftswald neuen Rechts ist entweder auf gesetzlicher Grundlage freiwillig oder bedingt freiwillig gebildet worden. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstand Genossenschaftswald in vielen deutschen Bundesländern freiwillig mit staatlicher Förderung durch Zusammenschlüsse von Kleinwaldbesitzern (z. B. Waldwirtschaftsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen).
Universal-Lexikon. 2012.